Weil ein Autofahrer wiederholt in einen Unfall verwickelt war und mehrfach schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte, muss nun auch das Straßenverkehrsamt einen Teil der entstandenen Kosten übernehmen.
Auch wenn das Amt nicht selbst vor Ort war, so hätte es wissen müssen das durch das Ausstellen eines KFZ-Kennzeichen und der damit verbundenen Inverkehrbringung eines Fahrzeugs es zu Unfällen kommen kann.
Das Straßenverkehrsamt argumentierte dagegen, man könne ja nicht alle zugelassenen Fahrzeuge samt Halter ständig überprüfen, da dazu das Geld und Personal fehlt.
Das Gericht befand jedoch das zwar das Ausstellen eines Kennzeichens nicht automatisch zu strafbewehrten Handlungen führen muss, jedoch noch dem ersten Unfall hätte das Straßenverkehrsamt einschreiten müssen und das betreffende Fahrzeug still legen müssen.
Hier die Originalmeldung:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Domain-Registrar-haftet-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-einer-registrierten-Seite-2109462.html